§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der TrafficJet UG (haftungsbeschränkt), Brehmstraße 3, 40239 Düsseldorf (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Leistungen im Bereich der lokalen Suchmaschinenoptimierung.

(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Individuelle Vereinbarungen im Einzelvertrag haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen zur Verbesserung der Sichtbarkeit des Auftraggebers in lokalen Suchergebnissen, insbesondere in Google Maps und im lokalen Suchergebnisbereich („Local Pack"). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag beziehungsweise der gewählten Leistungsstufe.

(2) Der Auftragnehmer ist ein von Google unabhängiges Unternehmen. Es besteht keine geschäftliche Verbindung zu Google; eine Beauftragung oder Billigung durch Google liegt nicht vor.

(3) Soweit im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, handelt es sich um einen Dienstvertrag nach § 611 BGB. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird – vorbehaltlich der Regelung in § 6 – nicht geschuldet.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Darstellungen auf der Website des Auftragnehmers stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Der Vertrag kommt durch beiderseitige Unterzeichnung des Einzelvertrags oder durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform zustande.

§ 4 Leistungsumfang

(1) Der Leistungsumfang umfasst je nach vereinbarter Stufe insbesondere:

(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen unter Beachtung der jeweils geltenden Richtlinien der betroffenen Plattformen. Maßnahmen, die gegen diese Richtlinien verstoßen, insbesondere der Erwerb unechter Bewertungen, sind ausdrücklich nicht Vertragsgegenstand und werden nicht erbracht.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen.

(4) Angegebene Bereitstellungsfristen beziehen sich auf Werktage und beginnen erst, wenn der Auftraggeber sämtliche erforderlichen Zugänge und Inhalte vollständig bereitgestellt hat.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Zugänge zur Verfügung, insbesondere zum Google-Unternehmensprofil sowie – soweit vereinbart – zur Website und zum Hosting.

(2) Der Auftraggeber stellt angeforderte Informationen, Inhalte und Freigaben innerhalb von drei Werktagen bereit. Verzögerungen, die auf einer verspäteten Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

(3) Der Auftraggeber unterlässt während der Vertragslaufzeit eigene oder durch Dritte veranlasste Änderungen am Unternehmensprofil und an den vom Auftragnehmer betreuten Inhalten, soweit diese nicht zuvor abgestimmt wurden.

(4) Der Auftraggeber sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen, und dass die von ihm gemachten Angaben zutreffend sind.

§ 6 Platzierungsgarantie

(1) Sofern im Einzelvertrag eine Platzierungsgarantie vereinbart ist, werden dort die maßgeblichen Suchbegriffe, das geografische Zielgebiet und die Frist verbindlich festgehalten.

(2) Vor Leistungsbeginn wird der Ausgangsstand der Platzierungen dokumentiert. Platzierungen, die bereits zu diesem Zeitpunkt bestehen, gelten nicht als Erfolg im Sinne der Garantie.

(3) Die Messung erfolgt im lokalen Suchergebnisbereich über einen unabhängigen Rank-Tracker sowie durch datierte Aufnahmen im privaten Browsermodus. Eine Platzierung gilt als erreicht, wenn sie an mindestens vier aufeinanderfolgenden Tagen dokumentiert ist.

(4) Wird die vereinbarte Platzierung bis zum Ende der Vertragslaufzeit nicht erreicht, erstattet der Auftragnehmer dem Auftraggeber das für die Vertragslaufzeit gezahlte Honorar vollständig. Die Erstattung erfolgt innerhalb von 15 Werktagen nach Vertragsende auf schriftliche Anforderung des Auftraggebers.

(5) Der Anspruch nach Absatz 4 besteht nicht, soweit die Zielerreichung aus Gründen ausbleibt, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Hierzu zählen insbesondere:

(6) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers aus der Nichterreichung der Platzierung bestehen über Absatz 4 hinaus nicht.

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Einzelvertrag. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, monatlich im Voraus und ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen und die Leistungserbringung nach vorheriger Ankündigung bis zum Ausgleich der offenen Forderung auszusetzen.

(4) Kosten Dritter, insbesondere Werbebudgets oder Gebühren für Verzeichnisse, sind in der Vergütung nur enthalten, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Einzelvertrag.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsbeträgen in Verzug gerät.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den eigens für ihn erstellten Inhalten ein. Dies umfasst insbesondere Texte, Beiträge, Ortsseiten, Grafiken und Auswertungen.

(2) Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer.

(3) An Verfahren, Vorlagen, Werkzeugen und Arbeitsergebnissen, die nicht eigens für den Auftraggeber erstellt wurden, werden keine Rechte eingeräumt.

(4) Vom Auftragnehmer angelegte Profile und Verzeichniseinträge werden ausschließlich in Konten des Auftraggebers geführt und verbleiben nach Vertragsende bei diesem.

§ 10 Referenznennung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber unter Nennung von Name und Logo als Referenz zu benennen. Der Auftraggeber kann dem jederzeit in Textform widersprechen.

§ 11 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Änderungen an Bewertungsverfahren oder für Entscheidungen der betroffenen Plattformen, insbesondere für die Sperrung, Deaktivierung oder Nichtverifizierung von Profilen, soweit diese nicht auf einem Verschulden des Auftragnehmers beruhen.

§ 12 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses vertraulich und machen sie Dritten nicht zugänglich, soweit dies nicht zur Vertragsdurchführung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Düsseldorf, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.